Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt

Epoxidharz und Härter können Verätzungen und dauerhafte Allergien auslösen. Jedes Jahr werden ca. 200 bis 250 neue Krankheitsfälle bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) registriert. Bei manchen der Betroffenen führt die Erkrankung sogar zur Berufsunfähigkeit.
Einsatz von Epoxidharzen
Epoxidharzsysteme werden in vielen Branchen eingesetzt. Hintergrund sind die ausgezeichneten Materialeigenschaften, die die ausgehärteten Produkte besitzen. Epoxidharze werden z. B. verwendet als Spezialkleber (Metall, Bootsbau), zur Bodenbeschichtung, für die Betonreparatur, zur Rohrinnensanierung, für verschiedene Gussverfahren und vieles mehr.
Da die Harze und die Härter aus einer Vielzahl von Einzelstoffen zusammengesetzt werden können, lässt sich die gewünschte Eigenschaft des Produktes durch eine entsprechende Auswahl der Inhaltstoffe einstellen.
Aufgrund der hervorragenden Materialeigenschaften werden maßgeschneiderte Epoxidharz-Produkte zunehmend auch in Bereichen angewendet, in denen sie bisher noch nicht vertreten waren, z. B. im Heimwerkerbereich.
Epoxidharz: Gefährdungsbeurteilung
Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Berücksichtigen muss er dabei
- die gefährlichen Eigenschaften der Produkte,
- die Informationen des Herstellers (z. B. Sicherheitsdatenblatt),
- Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung der Aufnahme durch Einatmen und des Hautkontaktes,
- die physikalisch-chemische Wirkung der Produkte,
- die Möglichkeit von Ersatzprodukten,
- Arbeitsbedingungen und Arbeitsverfahren einschließlich der Arbeitsmittel und Produktmenge,
- Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte,
- die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und
- die Ergebnisse durchgeführter arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen.
Unterstützung bietet z. B. das Programm WINGIS des Gefahrstoff-Informationssystems der BG Bau.
Unterweisung zum Umgang mit Epoxidharzen
Die Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Tätigkeiten und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden. Inhalt der Unterweisung sind
- die am Arbeitsplatz auftretenden Gefahrstoffe und die davon ausgehenden Gesundheitsgefahren,
- Informationen zu Hygienemaßnahmen,
- Maßnahmen zu Verhütung einer Exposition und
- Informationen zum Tragen und Benutzen von Schutzausrüstungen und Schutzkleidung.
Grundlage der Unterweisung ist die Betriebsanweisung. Diese muss den Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Studie belegt die typischen Fehler im Umgang mit Epoxidharz
Zu den häufigsten Fehlern im Umgang mit Epoxidharzen zählen laut einer Untersuchung der BG BAU und des niederländischen Wissens- und Dienstleistungsinstituts für Arbeitsbedingungen im Bauwesen (ARBOUW):
- mangelhafte oder fehlende Lüftung bei der Arbeit,
- keine oder die falschen Handschuhe,
- ungeeignete Arbeitskleidung wie kurzärmelige Hemden,
- kein Duschen am Arbeitsplatz nach Arbeitsschluss,
- Tragen der Arbeitskleidung auch nach Feierabend.
Basismaßnahmen für einen sicheren Umgang mit Epoxidharz
Die BG Bau weist darauf hin, dass beim Umgang mit Epoxidharz
- für ausreichend Lüftung gesorgt werden muss,
- der direkte Hautkontakt zu vermeiden ist,
- bei lösemittelhaltigen Produkten Atemschutz zu verwenden ist,
- Schutzkleidung und ggf. eine Schutzbrille sowie
- geeignete Schutzhandschuhe zu tragen sind.
Hauterkrankungen müssen frühzeitig behandelt werden
Wer mit Epoxidharz arbeitet und Veränderungen an der Haut feststellt, sollte damit zum Hautarzt statt zum Hausarzt. Mit einer beginnenden Hauterkrankung einfach weiterzuarbeiten kann dazu führen, dass daraus eine chronische Berufskrankheit wird.
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