Über Jahre hinweg ist es zu einer signifikanten Zunahme des Verpackungsverbrauchs und der Abfallmengen gekommen. Der steigende Konsum hat zu einem erhöhten Bedarf an Verpackungen geführt. Insbesondere die Nachfrage nach verpackten Lebensmitteln und anderen Konsumgütern sowie der Boom des Online-Handels haben maßgeblich zum Anstieg des Verpackungsaufkommens beigetragen. Diese zunehmenden Verpackungsabfallmengen verdeutlichen die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Reduktion von Verpackungsabfällen zu ergreifen.
Historische Entwicklung auf dem Weg zur PPWR
Mit dem Pariser Klimaabkommen haben sich am 12. Dezember 2015 auf der UN-Klimakonferenz in Paris (COP 21) 195 Vertragsparteien verpflichtet, die globale Erderwärmung auf deutlich unter 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Erreicht werden soll dies durch unter anderem durch die Umgestaltung der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität und die Reduktion von Treibhausgasen. Damit sollen katastrophale Folgen für Mensch und Natur vermieden werden.
Durch dieses völkerrechtliche Abkommen wurde die Grundlage für den europäischen Green Deal geschaffen, der im Dezember 2019 von der Europäischen Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen vorgestellt wurde. Die 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, bis 2050 in verschiedenen Sektoren wie Energie, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft klimaneutral zu werden. Der Green Deal umfasst eine Vielzahl an Maßnahmen, darunter auch den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Durch ihn soll eine nachhaltige Produktpolitik und Abfallwirtschaft in der EU gefördert werden für alle Phasen des Produktlebenszyklus, einschließlich Design, Herstellung, Verbrauch, Reparatur und Recycling. Darüber hinaus umfasst er mehrere Maßnahmen wie die Förderung des Einsatzes von Rezyklaten durch verschiedene Initiativen, die Erweiterung der Ökodesign-Richtlinie und die verbindlichen Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten. Ebenso zielt der Green Deal darauf ab, die Recyclingfähigkeit von Produkten zu verbessern, indem er Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Reduzierung von Abfällen unterstützt.
Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) unterstützt die Umsetzung des Grünen Deals auf nationaler Ebene und trägt dazu bei, die übergeordneten Ziele der EU in Deutschland zu erreichen. Die Strategie gilt ausschließlich für Deutschland und hat das Ziel, eine umfassende Kreislaufwirtschaft in Deutschland zu fördern, um Rohstoffe effizienter zu nutzen und Abfall reduzieren zu können. Sie berücksichtigt ebenfalls den gesamten Produktlebenszyklus von der Gestaltung über die Nutzung bis hin zur Wiederverwendung und zum Recycling.
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Nachhaltiges Verpackungsmanagement im Einklang mit der PPWR Die neue europäische Verpackungsverordnung – die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – ist ein wesentlicher Treiber für ein nachhaltiges Verpackungsmanagement. Die Verordnung legt strikte Vorschriften für die Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Minimierung von Verpackungen fest. Bei diesem Online-Seminar haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen vorab in die Gestaltung des Online-Seminars einfließen zu lassen. |
Verpackungsabfallaufkommen in der EU
In der Europäischen Union liegt das jährliche Gesamtvolumen an Verpackungsabfällen bei rund 83,4 Mio. Tonnen, was rund 186,5 kg pro Einwohner entspricht. Deutschland liegt mit seinem Verpackungsaufkommen pro Einwohner von 155,4 kg im oberen Drittel der EU. Die Verpackungsabfälle der EU teilen sich wie folgt auf nachfolgende Fraktionen auf (EUROSTAT 2022):
- 40,8 % auf Papier und Pappe
- 19,4 % auf Kunststoff
- 18,8 % Glas
- 16,0 % Holz
- Metall 4,9 %
- restliche 0,2 %
Packaging and Packaging Waste Regulation
Um die Mengen an Verpackungsabfällen zu reduzieren, wurde bereits am 20.12.1994 die Richtlinie 94/62/EG (Packaging and Packaging Waste Directive (PPWD)) des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle verabschiedet. Sie legte die Grundlagen für Regelungen zur Handhabung von Verpackungen und Verpackungsabfällen in der EU.
Seit dem Jahr 2022 wurde die PPWD in mehreren Prozessschritten zur Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) überarbeitet. Diese neue Verordnung wurde am 22.01.2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Sie gilt 18 Monate nach Inkrafttreten, also ab dem 12. August 2026, unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Unterschiede PPWD und PPWR
Die ehemalige Richtlinie (PPWD) und die heutige Verordnung (PPWR) weisen einige Unterschiede in der rechtlichen Form und den spezifischen Anforderungen auf:
PPWD | PPWR | |
Rechtliche Form | Eine Richtlinie, die von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. | Eine Verordnung, die direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt. |
Umfang und Anforderungen | Legt allgemeine Ziele und Anforderungen für die Handhabung von Verpackungen und Verpackungsabfällen fest. | Führt spezifische, verbindliche Vorschriften ein, die die Gestaltung, Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Verpackungen in der EU grundlegend verändern. |
Ziele | Zielt darauf ab, die Menge an Verpackungsabfällen zu reduzieren und die Umweltbelastung durch Verpackungen zu minimieren. | Geht weiter, indem sie umfassende Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Verpackungen einführt. |
Tabelle 1: Gegenüberstellung PPWD vs. PPWR
Inhalte der PPWR
Die PPWR gilt für alle Verpackungskategorien und enthält mehrere Anforderungen. Zu den Anforderungen gehören:
- Mehrwegquoten
- Mehrweg- und Unverpackt-Angebot
- PFAS-Verbote
- Recyclingfähigkeit
- Rezyklatquoten
- Verbot bestimmter Verpackungen
- Vorgaben zur Kompostierbarkeit
Betroffene Akteure
Da die PPWR die Handhabung von Verpackungen und Verpackungsabfällen regelt, sind viele Akteure in der Wertschöpfungskette von ihr betroffen. Nachfolgende Gruppen müssen die Anforderungen der PPWR erfüllen, um Verpackungsmüll zu reduzieren und nachhaltige Verpackungslösungen zu fördern:
Erzeuger: Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen oder unter eigenem Namen entwickeln und fertigen lassen.
Hersteller: Personen oder Firmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in einem EU-Mitgliedstaat erstmals bereitstellen.
Importeure: Natürliche oder juristische Personen, die Verpackungen aus einem Drittland in die EU einführen.
Händler: Personen oder Firmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte an Wiederverkäufer oder Endabnehmer weitervertreiben.
Verbraucher: Natürliche Personen, die Verpackungen oder verpackte Produkte außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit nutzen.
Zusammenfassung und nächste Schritte
Die zunehmende Menge an Verpackungsabfällen zeigt die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft zu ergreifen. Das Pariser Klimaabkommen und der europäische Green Deal bilden die Grundlage für die Reduktion von Treibhausgasen und die Förderung nachhaltiger Produktpolitik und die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie unterstützt diese Ziele auf nationaler Ebene in Deutschland.
Die immense Menge der Verpackungsabfälle in der EU machte es erforderlich, dass die Packaging and Packaging Waste Directive (PPWD) von 1994 zur Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) weiterentwickelt wurde. Die PPWR enthält spezifische Anforderungen für alle Verpackungskategorien, mit dem Ziel, Verpackungsmüll zu reduzieren und gleichzeitig nachhaltige Verpackungslösungen zu fördern. Sie betrifft verschiedene Akteure in der Wertschöpfungskette, darunter Erzeuger, Hersteller, Importeure, Händler und Verbraucher.
Im nächsten Teil der Serie zur PPWR erhalten Sie Information darüber, welche Auswirkungen die PPWR auf die Industrie mit sich bringt.