Garage kann separat kündbar sein
Hintergrund
Die Eigentümer und die Mieterin einer Garage streiten über deren Räumung.
Die Garage befindet sich 150 Meter entfernt von der Wohnung der Mieterin in einem Einfamilienhaus. Dieses gehörte ursprünglich ebenfalls den Vermietern der Wohnung.
Der Mietvertrag über die Wohnung wurde schriftlich geschlossen. Von einer mitvermieteten Garage ist hierin keine Rede. Die Anmietung der Garage wurde mündlich vereinbart.
Später erwarben die jetzigen Eigentümer das Gebäude, in dem sich die Garage befindet. Sie kündigten das Mietverhältnis über die Garage und verlangen nun Herausgabe. Die Mieterin akzeptiert dies nicht. Sie meint, die Garage könne nicht separat gekündigt werden, da es sich um ein einheitliches Mietverhältnis von Wohnung und Garage handle.
Entscheidung
Der BGH gibt dem Herausgabeverlangen statt. Das Mietverhältnis über die Garage konnte unabhängig von dem über die Wohnung gekündigt werden.
Die Kündigung der Garage wäre nur unzulässig, wenn die Garage Bestandteil des Wohnungsmietverhältnisses wäre. Das ist hier nicht der Fall. Bei einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag und einem separat abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage spricht eine Vermutung dafür, dass beide Vereinbarungen rechtlich selbstständig sind. In der Regel ist zwar anzunehmen, dass die Mietverhältnisse über die Wohnung und die Garage nach dem Willen der Beteiligten eine rechtliche Einheit bilden sollen, wenn sich die Wohnung und die Garage auf demselben Grundstück befinden. Diese Voraussetzung ist hier aber nicht erfüllt.
(BGH, Urteil v. 12.10.2011, VIII ZR 251/10)
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.574
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
1.451
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
883
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
787
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
678
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
632
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
616
-
Umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten
613
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
583
-
Garage richtig nutzen, sonst drohen Bußgelder
559
-
Eigenbedarf: Wie Vermieter richtig kündigen
13.06.2025
-
Keine fristlose Kündigung, weil Kautionsbürgschaft fehlt
11.06.2025
-
Immobilienbewirtschaftung: So wird sie effizient
11.06.2025
-
Hausverwalter: Heizkosten selbst abrechnen – lohnt sich das?
10.06.2025
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
06.06.2025
-
Stromvertrag bei Mieterwechsel: Neue Regeln ab 6. Juni
05.06.2025
-
Vorkaufsrecht entsteht auch bei Umwandlung in Teileigentum
04.06.2025
-
Weniger Gas und Öl: Strompreis begünstigt Wärmepumpe
02.06.2025
-
Umsatzsteuer auf Betriebskosten für vermietetes Sondereigentum
28.05.2025
-
Personalmangel und preissensible Kunden bremsen FM-Markt
27.05.2025