Thema Heizen – alles, was neu ist, im Überblick

Die Erhöhung des CO2-Preises, eine Einbaupflicht für Smart Meter und dynamischere Stromtarife sind nicht die einzigen Änderungen, die Eigentümer von Häusern oder Wohnungen und Mieter betreffen. Auch wer einen bestimmten Ofen hat oder einen Neubau plant, muss die neuen gesetzlichen Vorgaben kennen.
Was sich 2025 ändert, hat das Serviceportal "Intelligent heizen" zusammengestellt.
CO2-Preis: Höhere Heizkosten
Seit dem 1.1.2025 liegt der Preis für eine Tonne CO2 bei 55 Euro – nach 45 Euro im Vorjahr. Eine Beispielrechnung der Verbraucherzentrale NRW zeigt, dass für ein älteres Einfamilienhaus mit einem typischen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunde (kWh) dadurch zusätzliche Kosten von 263 Euro pro Jahr für eine Gasheizung und 349 Euro pro Jahr für eine Ölheizung anfallen.
In Mietwohngebäuden werden die Zusatzkosten anteilig zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt.
CO2-Preis steigt auf Maximalwert – Heizen wird teurer
Einbau von Smart Metern
Messstellenbetreiber, meist der örtliche Netzbetreiber, sind seit Januar 2025 dazu verpflichtet, bestimmte Haushalten mit intelligenten Messsystemen (Smart Metern) auszustatten. Das betrifft:
- Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
- Haushalte mit einer Photovoltaikanlage (Leistung im Bereich von sieben bis 100 kW)
- Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (wie Wärmepumpe und E-Ladestation)
Smart-Meter-Rollout: Das ist seit dem 1. Januar Pflicht
Stromtarife und Informationspflicht
Seit Anfang des Jahres sind Energieversorger dazu verpflichtet, einen dynamischen Stromtarif anzubieten, der sich an den täglichen Spotpreisen an der Börse orientiert. Verbindlich festgelegt ist zudem, die Kunden über die Tarifkosten sowie über die Vor- und Nachteile der im Tagesverlauf schwankenden Strompreise umfassend zu informieren.
Die rechtliche Grundlage für dynamische Tarife ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.
Solarpflicht in den Bundesländern
- In mehreren Bundesländern gibt es 2025 neue oder erweiterte gesetzliche Solarpflichten – unter anderem auch für Dächer von Wohngebäuden. Maßgeblich ist in der Regel der Zeitpunkt des Bauantrags.
- In Niedersachsen besteht seit dem 1.1.2025 die Solarpflicht für alle neu errichteten Wohngebäude sowie für Bestandsgebäude, deren Dächer umfassend saniert werden.
- In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1.1.2025 die Solarpflicht für private Neubauten.
- In Schleswig-Holstein müssen seit dem 1.1.2025 beim Neubau von Wohngebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden.
- Ab Juli 2025 gilt auch in Bremen die Solarpflicht für private Neubauten.
Solarpflicht für Wohngebäude in den Bundesländern
Diese Öfen bleiben kalt
Rund zwölf Millionen Einzelfeuerstätten – also Kaminöfen, Heizkamine, Heizeinsätze, Herde und Grundöfen – gibt es in deutschen Wohnräumen.
Seit Jahresbeginn sind Kamine, Herde und Öfen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, von einer möglichen Zwangsstilllegung durch den Schornsteinfeger bedroht. Für diese Produkte endete zum 31.12.2024 die Übergangsfrist der ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV).
Damit die betroffenen Anlagen weiterhin zeitlich unbegrenzt in Betrieb bleiben dürfen, müssen sie seit dem 1.1.2025 folgende Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV einhalten:
- 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgasluft für Staub und
- vier Gramm je Kubikmeter Abgasluft für Kohlenstoffmonoxid (CO).
Strengere Regeln für Kaminöfen ab Januar 2025
Gebäudetyp E mit weniger Standards
Noch nicht beschlossen, aber als Gesetzentwurf der Ampel-Regierung vorliegend, erfährt das sogenannte Gebäudetyp-E-Gesetz Zustimmung auch von den Unionsparteien. Deshalb ist die Einführung im Laufe des Jahres 2025 wahrscheinlich. Das Gesetz soll es einfacher machen, von nicht zwingenden Standards beim Bauen abzuweichen, ohne die Qualität und Sicherheit der Gebäude zu beeinträchtigen.
Gebäudetyp-E-Gesetz im Verriss: Kritik von BGH-Richtern
Zukunft der Heizungsförderung
Ungewiss bleibt nach dem vorzeitigen Ende der Ampel-Koalition die Zukunft der KfW-Heizungsförderung. Zum einen liegt der beschlossene Bundeshaushalt für 2025 nicht vor, zum anderen ist unklar, ob es bei den Bundestagswahlen am 23. Februar zu einer politischen Neuausrichtung kommen wird. CDU und CSU haben im Fall einer Regierungsübernahme signalisiert, umfassende Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie am Gebäudeenergiegesetz (GEG) vornehmen zu wollen.
Heizungstausch: Förderrunde für Vermieter startet
Serviceportal "Intelligent heizen"
"Intelligent heizen" rät Immobilieneigentümern, die eine Heizungsmodernisierung planen, die aktuell zur Verfügung stehenden Zuschüsse noch zeitnah zu beantragen. Das Portal bietet einen Überblick zu relevanten Informationen rund ums Thema Heizen.
Serviceportal "Intelligent heizen"
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