Bundestag berät über Verlängerung der Mietpreisbremse

Der Bundestag berät über einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre. Die zuvor diskutierte Ausweitung auf neuere Gebäude ist darin nicht enthalten. Die Justizministerin will darüber aber noch mal sprechen.

Der Bundestag hat in erster Lesung über einen vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf beraten, der eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 vorsieht. Der Entwurf wurde zusammen mit einem weiteren Entwurf, den die Fraktion Die Linke eingebracht hatte, zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Im federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz soll am 23.6.2025 eine Expertenanhörung stattfinden.

Union und SPD hatten die Verlängerung um vier Jahre im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Kabinett hat am 28.5.2025 eine Formulierungshilfe für den von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen. Die im Juni 2015 eingeführte Regelung würde ohne Verlängerung Ende dieses Jahres auslaufen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (pdf)

Ausweitung der Mietpreisbremse vertagt

Eine der Ausnahmen von der Mietpreisbremse sind Neubauten: Der Stichtag ist September 2014. Mietwohnungen, die erstmals nach diesem Zeitpunkt genutzt wurden, fallen nicht unter die Regelung. "Der Entwurf belässt die Stichtagsregelung für Neubauten bei 2014", sagte Ministerin Hubig der "Rheinischen Post". "Mein Wunsch ist es, dass die Koalitionsfraktionen das noch mal miteinander besprechen."

Unter anderem der Deutsche Mieterbund (DMB) hatte zuvor gefordert, dass der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachgeschärft und der Stichtag für Neubauten aktualisiert wird. "Wohnungen, die vor mehr als zehn Jahren gebaut wurden, sind keine Neubauten mehr. Sie weiterhin von der Mietpreisbremse auszunehmen ist nicht mehr vermittelbar", sagte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten.

BMJV bereitet weitere Regulierungen im Mietrecht vor

Außerdem soll im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine weitere Regulierung von Indexmieten sowie von Kurzzeitmietverträgen und Mietverträgen für möblierte Wohnungen vorbereitet werden, heiß es von dort.

Im Koalitionsvertrag steht dazu:

"In angespannten Wohnungsmärkten werden Indexmieten bei der Wohnraumvermietung, möblierte und Kurzzeitvermietungen einer erweiterten Regulierung unterworfen."

Ausgeweitet werden sollen laut einer Sprecherin auch die Möglichkeiten, eine Kündigung wegen nicht gezahlter Miete abzuwenden, wenn ein Mieter bis zum Abschluss eines Räumungsverfahrens doch noch zahlt.

CDU-Politiker will Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen

Keine News verpassen mit dem Newsletter Immobilienwirtschaft

Alle News für die Immobilienwirtschaft – dienstags direkt ins E-Mail-Postfach

Jetzt zum Newsletter Immobilienwirtschaft anmelden

Bundesrat: Mietpreisbremse mit neuer Begründungspflicht

Der Bundesrat hat im Februar 2025 beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre beim Bundestag einzubringen und am 2.4.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Mietpreisbremse vorgelegt.

Dieser Entwurf enthält eine neue Begründungspflicht für die Bundesländer: Wenn eine Landesregierung wiederholt für ein Gebiet einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen will, muss sie erklären, was bisher dagegen unternommen wurde und warum die Maßnahme dennoch weiterhin erforderlich ist. Diese Regelung und die Befristung bis Ende 2029 sollen die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Mietpreisbremse formuliert hat, erfüllen.

Das BVerfG hatte 2019 geurteilt, dass die Mietpreisbremse für besonders begehrte Wohngegenden verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei – die 2015 eingeführten Vorschriften verstießen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, befand das Gericht damals.

Anpassungen der Mietpreisbremse 2019 und 2020

Die Vorschriften für die Mietpreisbremse wurden erstmals durch das Mietrechtsanpassungsgesetz verschärft, das am 1.1.2019 in Kraft getreten ist.

Das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn greift seit dem 1.4.2020. In Mietverhältnissen, die danach begründet wurden, können Mieter überzahlte Miete bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse auch rückwirkend zurückfordern. Städte und Gemeinden erhielten die Möglichkeit, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu definieren, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.

Die Ampel-Regierung hat sich lange um Details zu einer Verlängerung der Mietpreisbremse gestritten. Im Koalitionsvertrag stand "bis zum Jahre 2029" – SPD und Grüne legten das bis einschließlich 2029 aus, die FDP wollte, dass 2028 Schluss ist. Der Bundestag hat erstmals Mitte Dezember 2024 über einen Regierungsentwurf debattiert.

Die Landesverordnungen haben zum Teil eine kürzere Geltungsdauer als die bundesgesetzliche Regelung. Berlin hat die Mietpreisbremse im April um ein halbes Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert. Das Landeskabinett in Baden-Württemberg will die Mietpreisbremse ebenfalls bis 2025 verlängern. In Hamburg und Nordrhein-Westfalen läuft sie nach aktuellem Stand jeweils Ende Juni 2025 aus.


Das könnte Sie auch interessieren:

Ist die Mietpreisbremse gescheitert?

Mietpreisbremse – Regelungen der Bundesländer

Wirtschaftsweise schlagen Abschaffung der Mietpreisbremse vor

dpa