EU-Recht: Reform von Emissionshandel und CO2-Bepreisung

Die Reform des Emissionshandels ist in Kraft. Dabei geht es um eine Erhöhung der CO2-Bepreisung und Anpassungen an das EU-Recht. Die reine Marktlösung könnte das Heizen zum Luxus machen, heißt es in einer Studie.

Der Bundestag hat Ende Januar das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 verabschiedet. Das Gesetz passierte am 14. Februar den Bundesrat und trat am 6.3.2025 in Kraft. Damit werden die Vorgaben der geänderten EU-Emissionshandels-Richtlinie im Wesentlichen in deutsches Recht umgesetzt. Durch das Gesetz wurde auch die Basis für eine Vervielfachung der CO2-Bepreisung geschaffen.

"Außerdem schafft der Entwurf die Grundlage für den Übergang in den neuen europäischen Emissionshandel für Verkehr und Wärme ("ETS-2"), der ab dem Jahr 2027 eingeführt wird und den deutschen Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ablöst", teilte das Wirtschaftsministerium mit.

Die Union hatte zuvor angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs am 23. Februar vor allem auf höhere CO2-Preise setzen zu wollen – und dafür das Heizungsgesetz abzuschaffen. Das Öko-Institut und der Paritätische Gesamtverband warnen davor. Das Fazit einer gemeinsamen Studie lautet, dass die reine Marktlösung das Heizen zum Luxus machen würde.

CO2-Kostenaufschlag teurer als Heizungsgesetz

Es wäre ein CO2-Preis von 524 Euro erforderlich, damit die CO2-Emissionen genauso stark sinken, wie sie es durch das Heizungsgesetzes bis 2030 voraussichtlich tun – das ist das zentrale Ergebnis der Studie. Das würde bei Gas zu einem zusätzlichen CO2-Kostenaufschlag von 10,52 Cent pro Kilowattstunde (kWh) führen, was einer Verdopplung des Gaspreises entspricht.

Die finanziellen Folgen für Haushalte wären den Studienautoren zufolge enorm.

Beispiele:

  • Ein Haushalt im Wohneigentum mit bisherigen Heizkosten von 1.000 Euro pro Jahr müsste mit zusätzlichen Heizkosten von 887 Euro jährlich rechnen.
  • Eine vierköpfige Familie mit Heizkosten von 3.000 Euro pro Jahr käme auf 2.660 Euro zusätzliche Heizkosten.
  • Durchschnittlich sind für Haushalte mit Gasheizung im eigenen Haus jährliche Mehrkosten von fast 1.500 Euro zu erwarten.
  • Mieter in einem Gebäude der Effizienzklasse G mit 3.000 Euro Heizkosten pro Jahr müssten mit zusätzlichen CO2-Kosten von 532 Euro jährlich rechnen.

Während die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zum Einbau von 65 Prozent erneuerbare Energien nur diejenigen betrifft, die ihre Heizung erneuern müssen, würde ein hoher CO2-Preis dagegen alle Haushalte belasten – auch jene, die ihre Heizung erst kürzlich ausgetauscht haben und daher keine kurzfristige Wechselmöglichkeit haben.

Studie: Soziale Wärmewende statt Kostenfalle

Statt einer reinen Marktlösung wird in der Studie eine soziale Wärmewende empfohlen, die Entlastungen, Förderungen und Schutzmaßnahmen für Mieter sowie Anreize für Heizungsindustrie, Stadtwerke und Kommunen kombiniert. Dazu werden gezielt Maßnahmen vorgeschlagen. Als Beispiel wird Social Leasing genannt: Wärmepumpen könnten durch Ratenzahlung finanzierbar gemacht werden, wobei einkommensabhängige Förderungen gezielt Haushalte mit wenig Einkommen unterstützen. Das Leasing-Modell könnte auch Monitoring, Wartung und Instandhaltung umfassen.

"Wer alles über den CO2-Preis regelt, produziert soziale Verwerfungen und Ausschlüsse, die auf Ablehnung und Unverständnis stoßen müssen", sagte Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Eine soziale Wärmewende stünde für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit.

Malte Bei der Wieden, Experte für die Wärmewende am Öko-Institut, ergänzte: "Wenn wir jetzt aufhören, neue Gas- und Ölheizungen einzubauen, können wir das Klimaziel 2045 noch erreichen. Das Heizungsgesetz ist dafür essenziell."

Studie "Wärmewende: Die Marktlösung macht Heizen zum Luxus"

Expertenrat: CO2-Emissionsminderung vorantreiben

Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit 2021 gesunken, wobei auch der Gebäudesektor Rückgänge verzeichnet. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen hervor.

Darin kommt der Rat unter anderem zu dem Ergebnis, dass die THG-Emissionsrückgänge zwar ausreichend waren, um die im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegten Jahresemissionsgesamtmengen in den Jahren 2021 bis 2023 einzuhalten – dass aber die Geschwindigkeit der Minderung nicht ausreicht, um das gesetzlich festgelegte Klimaziel für das Jahr 2030 von 65 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 zu erreichen.

Die Reform des EU-Emissionshandels hat die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 und einer Netto-Treibhausgasneutralität bis 2050 zum Ziel.

EU-Emmissionshandel: TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz

Das angepasste Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz) ist am 6.3.2025 in Kraft getreten. Es legt einen einheitlichen Rechtsrahmen unter anderem für den Gebäudesektor fest, der künftig auch vom EU-Emissionshandel erfasst ist.

Die Vorlaufzeit sei notwendig, damit der neue europäische Emissionshandel insbesondere für den Gebäude- und Verkehrssektor bis 2027 umgesetzt werde, teilt die Bundesregierung auf ihrer Webseite mit.

Das Kabinett hatte das Gesetz Anfang Oktober 2024 auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat es am 31.1.2025 verabscheidet, der Bundesrat stimmte am 14.2.2025 zu. Es wurde am 5.3.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 6. März in Kraft.

Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)


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Schlagworte zum Thema:  Gesetzgebung, Dekarbonisierung