Merz und Scholz wollen Tempelhofer Feld bebauen

Union-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hat sich dafür ausgesprochen, das Tempelhofer Feld trotz des ablehnenden Volksentscheids zu bebauen. "Da hat es eine Bürgerabstimmung gegeben, und es ist abgelehnt worden, dieses Areal zu bebauen", sagte Merz in der Viererrunde, dem sogenannten Quadrell, der Kanzlerkandidaten bei RTL/ntv.
"Ja klar, wenn die Bürgerinnen und Bürger sich weigern, dann muss die Politik bereit sein, auch gegen den erklärten Willen der Nachbarschaft zu sagen: Wir weisen das jetzt aber als Bauland aus und werden dort bauen", so Merz.
Scholz: "Wir sind einer Meinung"
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stimmte seinem Konkurrenten in diesem Punkt ausdrücklich zu. "Ich finde, wir müssen heute auch mal sagen: Wir sind einer Meinung." Scholz hatte zuvor einen "Mentalitätswechsel" gefordert, um mehr Neubau von Wohnungen zu erreichen: "Es muss möglich sein, dass man überall dort, wo Wohnungen gebraucht werden, auch Bauland ausweist, damit Wohnungen gebaut werden können. Wir können nicht mehr Wohnungen haben wollen und dann dagegen sein, dass in der Nachbarschaft Wohnungen gebaut werden."
Auf Nachfrage sagte Scholz: "Das ist keine Bürgerschelte, das ist ein moralischer Appell an uns alle, dass wir nicht für mehr Wohnungen sein können, wenn wir nicht für mehr Wohnungen sind. Das muss schon gebaut werden irgendwo."
Auch der schwarz-rote Berliner Senat will eine Randbebauung. Im Frühjahr 2024 wurde ein Bürgerbeteiligungsverfahren gestartet. Die Ergebnisse flossen in die Aufgabenstellung des planerischen Ideenwettbewerbs ein – der soll noch bis Mai 2025 laufen.
Tempelhofer Feld: Noch gilt der Volksentscheid
Die Regierungsparteien CDU und SPD hatten sich Anfang 2023 in Koalitionsgesprächen darauf verständigt, dass Teile des Tempelhofer Feldes für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Pläne bauen auf alten Vorstößen aus den Parteien auf, die seit Jahren eine "behutsame Randbebauung" fordern. Für Sport, Freizeit, Kultur und Erholung soll genügend Raum bleiben. Gaebler stellte dann im Dezember 2023 die Pläne für den Ideenwettbewerb und die Bürgerwerkstatt zum Tempelhofer Feld vor.
Noch gilt das Ergebnis des Volksentscheids vom 25.5.2014, bei dem eine Mehrheit der Berliner Wähler dafür stimmte, das Feld gar nicht zu bebauen. Ob es einen neuen Volksentscheid geben wird, ist noch offen.
Debatte über die Bebauung: Hintergrund
Seit Ende 2008 ist das zirka 350 Hektar große ehemalige Flughafenareal Park- und Freizeitfläche und läuft unter dem Namen "Tempelhofer Feld". Im Jahr 2010 wurde das Gelände für die Öffentlichkeit zum Skaten, Joggen oder Picknicken freigegeben. Mit dem Volksentscheid 2014 lehnten knapp zwei Drittel der Berliner den Bau von Wohnungen ab. Seitdem verbietet das sogenannte Tempelhof-Gesetz die Bebauung.
Erstmals im Sommer 2019 wurde die Diskussion um eine Randbebauung mit Wohnungen wieder angestoßen – von drei SPD-Bezirkspolitikern. Im Januar 2020 wärmten CDU und FDP die Debatte auf und plädierten für eine neue Abstimmung unter den Bürgern für eine Überarbeitung des Tempelhof-Gesetzes.
Die Berliner FDP initiierte Anfang Oktober 2020 das Volksbegehren "Baut auf diese Stadt". Und auf einer Klausur des SPD-Landesvorstands im Januar 2021 kam das Thema ebenfalls wieder auf den Tisch: Das Tempelhofer Feld solle als grüne Lunge in der Stadt mit Freiflächen zur Erholung und Bewegung erhalten werden, doch Wohnungsbau auf ausgewählten Randflächen möglich sein, hieß es.
Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (Tempelhof-Gesetz)
Das könnte Sie auch interessieren:
Schneller-Bauen-Gesetz für Berlin ist in Kraft
Wohnungswirtschaft in Berlin kalkuliert hart am Limit
Vergesellschaftungsgesetz: Zweiter Volksentscheid in Berlin
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
3.5326
-
Videoüberwachung – Regeln für Vermieter und WEGs
1.628
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
1.101
-
Kürzere Nutzungsdauer: So sparen Vermieter Tausende Euro Steuern
1.0232
-
Hydraulischer Abgleich: Pflicht, Fristen & Förderung
853
-
Energetische Sanierung: Bis zu 40.000 Euro Steuern sparen
787
-
Bundestag berät über Verlängerung der Mietpreisbremse
587
-
Mindesttemperatur: Was Vermieter rechtlich beachten müssen
561
-
CO2-Preis steigt – so viel zahlen Vermieter und Mieter
5447
-
Maklerprovision: Neues Gesetz zur Maklercourtage in Kraft
5032
-
Scheitert die digitale Bauakte?
16.06.2025
-
CO2-Bilanz: Klimafreundlicher Wohnungsbau ohne Mehrkosten
16.06.2025
-
Kappungsgrenze bleibt in Dresden und Leipzig gesenkt
16.06.2025
-
Indexmieten beim Wohnen: Nischenprodukt oder regulieren?
13.06.2025
-
Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen im Online-Check
13.06.20252
-
Hamburg verlängert Mietpreisbremse
10.06.2025
-
Heizungstausch: Weiteres Geld für BEG-Förderung
10.06.2025
-
Nicht mehr ganz so schillernd
10.06.2025
-
Bundestag berät über Verlängerung der Mietpreisbremse
06.06.2025
-
Achte EZB-Leitzinssenkung – das müssen Kreditnehmer wissen
06.06.2025