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Jung, SGB XII § 124 Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte

Hans-Peter Jung
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Rz. 1

Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie übernahm die bisher in § 130 BSHG enthaltenen Regelungen. Durch das Gesetz zur Änderung des SGB XII v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2670) wurde in der Überschrift klargestellt, dass die Vorschrift auch Regelungen zu Berichtszeitpunkten enthält. In Abs. 1 Satz 1 bis 3 wurden die Verweisungen an die Neufassung des § 122 angepasst. Durch Art. 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und Vierzehnten Buches und weiterer Gesetze v. 23.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) wurden mit Wirkung zum 1.1.2024 weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen. Damit wurden die Vorschriften an die Einführung des SGB XIV sowie an die Regelungen in § 82 SGB XII angepasst.

 

Rz. 2

Grundsätzlich werden Bestandserhebungen zum Jahresende durchgeführt. Dies schreibt Abs. 1 Satz 1 für die Bestandserhebungen nach § 122 Nr. 1 bis 3 vor. Daten über die Leistungen werden gemäß Abs. 1 Satz 2 und 3 zum Beginn und zum Ende der Leistungserbringung und bei Änderung der Zusammensetzung der Personengemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) erhoben. So kann durch Fortschreibung der Bestand am Quartalsende ermittelt und eine vierteljährliche Zu- und Abgangsstatistik aufgebaut werden. Erhebungen über Leistungen für Leistungsberechtigte mit Bedarfen für Bildung und Teilhabe nach § 34 Abs. 2 bis 7 werden gemäß Abs. 2 zum Ende jedes Quartals für jeden Monat im Quartal erhoben. Die Erhebungen zu den Leistungsberechtigten (§ 122 Abs. 3) und zur Art des Trägers, Ausgaben in und außerhalb von Einrichtungen nach § 8 sowie Einnahmen in und außerhalb von Einrichtungen nach Einnahmearten und Leistungen nach § 8 (§ 122 Abs. 4) werden gemäß Abs. 4 jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr erhoben. Die Regelung in Abs. 3 über Erhebungen zu Leistungen für Kurzzeitbezieher ist zum 1.1.2024 weggefallen.

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