Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 2.9 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Dr. Josef Baumüller, Prof. Dr. Kerstin Lopatta
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 97

Die Angabepflicht ESRS 2 SBM-2 zielt darauf, den Prozess des Stakeholder-Engagements eines Unternehmens darzustellen. Zu den erzielten Ergebnissen ist auszuführen, wie die Interessen und Standpunkte der Stakeholder eines Unternehmens in seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell berücksichtigt werden (ESRS 2.43 f.).

 

Rz. 98

Zunächst ist die Einbeziehung der Stakeholder, d. h. das Stakeholder-Engagement, darzustellen. Die Angaben haben folgende Elemente zu umfassen (ESRS 2.45(a)):

  • die wichtigsten Stakeholder des Unternehmens, ausgehend von der Definition von "Interessenträger" in ESRS 1.22. Ausgehend von den Ausführungen in ESRS 1 sind auch Vertreter und Repräsentanten dieser Stakeholder in dieser Darstellung zu berücksichtigen. Eine Feststellung davon, welche Stakeholder die wichtigsten sind, kann auf Grundlage der Bewertung ihrer Betroffenheit durch die Auswirkungen der Wirtschaftsaktivitäten eines Unternehmens erfolgen;[1] zur Erhebung dieser Betroffenheit sind gem. ESRS 2 IRO-1 Angaben zu tätigen, an die für den gegenständlichen Kontext zu knüpfen ist;[2]
  • für jeden dieser Stakeholder eine Angabe

    • ob eine Einbeziehung dieses Stakeholders erfolgt: hinsichtlich der Einbeziehung sprechen die ESRS auch von einem "Dialog" (z. B. ESRS 1.AR8);

       
      Hinweis

      Wann von einer Einbeziehung gesprochen werden kann, das kann sich an Definitionen wie jener der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen orientieren: "Stakeholder engagement involves interactive processes of engagement with relevant stakeholders, through, for example, meetings, hearings or consultation proceedings. Relevant stakeholders are persons or groups, or their legitimate representatives, who have rights or interests related to the matters covered by the Guidelines that are or could be affected by adverse impacts associated with the enterprise's operations, products or services. Enterprises can prioritise the most severely impacted or potentially impacted stakeholders for engagement. The degree of impact on stakeholders may inform the degree of engagement. Meaningful stakeholder engagement refers to ongoing engagement with stakeholders that is two-way, conducted in good faith by the participants on both sides and responsive to stakeholders' views."[3]

    • um welche Kategorie von Stakeholdern es sich handelt: ESRS 1 unterscheidet zwischen betroffenen Stakeholdern und Nutzern von Nachhaltigkeitsberichten; daneben wird aber eine weitere Kategorisierung offengelassen und beispielhaft in den Anwendungsanforderungen illustriert (ESRS 1.AR6);
  • wie das Stakeholder-Engagement organisiert wird;
  • welcher Zweck mit dem Stakeholder-Engagement verfolgt wird;
  • wie die Ergebnisse des Stakeholder-Engagements vom Unternehmen berücksichtigt werden; dieser Datenpunkt geht über die Berücksichtigung in Strategie und Geschäftsmodell hinaus und erfordert eine generelle Angabe zur Art und Weise der Berücksichtigung.
 

Praxis-Beispiel Raiffeisen Bank International – Stakeholderdialoge (Auszug)[4]

 
Format Inhalt Frequenz
Kund:innen und andere externe Stakeholder:innen
Raiffeisen Research ESG Services Forschung, die Nachrichten und Analysen mit folgendem ESG-Fokus abdeckt: monatliche Green-Deal-Publikation, tägliches Vienna Calling (zusätzlicher Teil für ESG Newsflow), auch Berichterstattung über alle neuen ESG-Anleihen, ESG Bonds Screener, ESG Specials. Alle Berichterstattungen (Aktien, Anleihen) enthalten einen ESG-Teil inklusive Bewertung. regelmäßig
ESG Consultancy für institutionelle und Firmenkund:innen RBI stellt maßgeschneiderte nachhaltige Finanzierungslösungen für institutionelle Kunden und Unternehmen zur Verfügung. RBI bietet einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog über ESG-Entwicklungen und die Umsetzung von ESG-bezogenen Transaktionen im gesamten Produktuniversum für Corporate- und Investmentbanking (Debt Capital Markets inklusive Anleihen, Kredite und Schuldscheindarlehen, ABF, Fondsfinanzierung, Fusionen und Übernahmen sowie Eigenkapitalmärkte) einschließlich Unterstützung und Informationen zu neuen ESG-Vorschriften. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit ESG-Expert:innen und den jeweiligen Kundenbetreuer:innen [...]. regelmäßig
ESG Best Practice Sharing RBI-Expert:innen für ESG teilen ihr Wissen in Vorlesungen und Präsentationen über bewährte Praktiken der RBI im Bereich nachhaltige Finanzierung, Nachhaltigkeitsmanagement oder spezielle ESG-Themen im Rahmen von Universitätsprogrammen, Kursen von privaten Bildungsunternehmen, Verbänden, Unternehmensberatungen oder anderen Institutionen, die sich mit Themen der nachhaltigen Entwicklung befassen. regelmäßig
ESG Events & Activities Prinzipien für verantwortungsvolles Bankwesen (UN PRBs): Beteiligung der RBI an speziellen Arbeitsgruppen, insbesondere als Teil der "2030 Kerngruppe". Themen umfassen Klimawandel und Anpassung, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität, finanzielle Inklusion und Menschenrechte. Intensiver Stakeholder-Dialog und Diskussion mit anderen globalen Mitgliedsbanken und dem United Natio...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Sustainability Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • ESG-Risikomanagement: eine Einführung / 3 Transitorische Risiken
    18
  • § 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 2.10 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
    9
  • § 3 ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen / 9 Phase-in-Regelungen
    8
  • § 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 3.3 ESRS 2 MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
    6
  • § 14 ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften / 1.1 Zielsetzung und Inhalt
    5
  • § 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.1 ESRS E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
    5
  • § 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 1.3 Phase-in-Regelungen
    4
  • § 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.4 ESRS E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
    4
  • § 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.8 ESRS E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen
    4
  • § 8 ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen / 2.2.2 ESRS E3-4 – Wasserverbrauch
    4
  • § 10 ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft / 2.3.2 ESRS E5-4 – Ressourcenzuflüsse
    3
  • § 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 2.11 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
    3
  • ESRS: Begriffsbestimmungen / Gebundene Treibhausgasemissionen
    3
  • ESRS: Begriffsbestimmungen / Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
    3
  • Kreislaufwirtschaft als globales Nachhaltigkeitsziel – H ... / 7 Prinzipien der Kreislaufwirtschaft (Die 7R) einschl. Bedeutung in der praktischen Umsetzung
    3
  • Organisation des Nachhaltigkeitsmanagements / 10 Stakeholder-Analyse: Relevante Anspruchsgruppen identifizieren
    3
  • § 12 ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
    2
  • § 12 ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / 2.3.9 ESRS S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
    2
  • § 3 ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen / 4.3 Wesentlichkeitsanalyse
    2
  • § 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 2.7 ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
    2
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Sustainability Office
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sustainability
Überblick über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) : ESRS 2: Allgemeine Angabepflichten
Digitalisierung Menschen Team Coden
Bild: AdobeStock

Der kürzere ESRS 2 regelt auf Basis der in ESRS 1 dargestellten allgemeinen Anforderungen die weiteren Querschnittsangaben, die zudem ohne Beachtung des Wesentlichkeitsvorbehalts zum ganz überwiegenden Teil stets angabepflichtig sind und bereits sehr ins Detail gehen.


Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD Stakeholderanalyse: So gelingt die Einbeziehung von Interessengruppen
A business ethics illustration presenting a company prioritizing ethical practices and transparency,
Bild: Adobe Stock / JK_kyoto

Die Einbeziehung verschiedener Stakeholder ist ein wichtiger Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD. Konkret wird die Einbeziehung der Interessenträger und die Wichtigkeit ihrer Standpunkte und Interessen in den ESRS dargestellt. Eine Stakeholderanalyse und der dazugehörige -dialog können Nachhaltigkeitsverantwortliche auf dem Weg zur regelkonformen Einbindung unterstützen.


Global ESG Monitor 2024: Hohe See oder sicherer Hafen? Warnsignale für die ESRS-Konformität
Schiff auf dem offenen Meer
Bild: Dónal Kennedy @Unsplash

41 Prozent – das ist die durchschnittliche ESRS-Compliance der Nachhaltigkeitsberichte von einer Stichprobe aus 194 Unternehmen für das Jahr 2023. Eine alarmierend niedrige Ziffer, die aber viele Fortschritte unsichtbar macht – und einige Leuchtturm-Beispiele gibt es auch.


Haufe Shop: Erfolgsfaktor Klimaneutralität im Unternehmen
Erfolgsfaktor Klimaneutralität im Unternehmen
Bild: Haufe Shop

Warum Nachhaltigkeit für Unternehmen entscheidend ist und wie der Wandel zu zukunftsfähigen Unternehmenskonzepten gelingt, erläutert dieses Buch. Es entlarvt Denkfehler und Hindernisse und bietet praxisnahe Lösungen für klimaneutrale Geschäftsmodelle.


§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.1 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.1 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder

  Rz. 33 Die Verbraucher und/oder Endnutzer sind eine wichtige Gruppe der vom Unternehmen betroffenen Stakeholder. Nach der delegierten Verordnung ist es daher notwendig, bei der Beantwortung von ESRS 2 SBM-2 (ESRS 2.43) auch offenzulegen, wie die ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Sustainability Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop
Sustainability Produkte
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren