Pauschalen für Auslandsreisekosten ab 2025

Der Verwaltungserlass enthält die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 2025. Bis zu dieser Höhe kann der Arbeitgeber steuerfreie Erstattungen vornehmen ( BMF, Schreiben vom 2. Dezember 2024 – IV C 5 – S 2353/19/10010 :006).
Verpflegungsmehraufwendungen: Änderungen im Überblick
Änderungen gegenüber der Vorversion ergeben sich aus der Tabelle unter anderem für folgende Staaten beziehungsweise Orte:
- Indien
- Japan (außer Tokio)
- Kroatien
- Polen
- Türkei
So betragen beispielsweise die Spesensätze für Polen ab 2025:
- bei vollen Abwesenheitstagen (24 Stunden) 34 Euro (2024: 29 Euro) und
- für den An- und Abreisetag sowie bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als acht Stunden 23 Euro (2024: 20 Euro).
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Pauschalen für Übernachtungskosten im Ausland
Die Verwaltungsanweisung enthält darüber hinaus die Pauschbeträge für Übernachtungskosten ab 2025. Auch hier ergeben sich einige Änderungen gegenüber der Vorversion, insbesondere bei den meisten der oben genannten Staaten. So können für eine Übernachtung in Warschau jetzt 143 Euro pauschal erstattet werden (2024: 109 Euro). Die Pauschalen sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar.
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