Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Zielvereinbarungsprozess: Gestaltungsempfehlungen / 7 Trainieren Sie die Teilnehmer in der Formulierung SMARTi Ziele!

Arne Prieß, Gabi Hanreich
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Der Erfolg des Zielvereinbarungssystems liegt in der Vermeidung von Streit und Interpretationen bei der Zielerreichungsfeststellung. Dazu müssen die Zielformulierungen eine entsprechende Qualität haben. Sie ist Schlüssel, Dreh- und Angelpunkt des Erfolgs. Denn ein noch so schönes, durchdachtes Konzept scheitert an einer unprofessionellen Zielvereinbarung, die in Streit und Frustration endet.

Als Merkwort und Messlatte für die Qualität von Zielvereinbarungen hat sich "SMART" durchgesetzt. Jeder Buchstabe steht für ein Kriterium, das es zu berücksichtigen gilt. Leider hat dieses Qualitätskriterium für gute Ziele das wichtigste Element immer vergessen, nämlich, dass die Ziele auch übergeordnete Ziele unterstützen. Deshalb verwenden Sie eine erweiterte Version des Wortes: SMARTi-Ziele.

Die Kurzform der Kriterien ist:

 
S s pezifisch konkret und doch s imple
M m essbar
A a ktiv beeinflussbar und A ktion statt Stillstand
R r ealisitisch
T t erminiert
i integriert

Mit einer Checkliste lässt sich die SMARTheit noch detaillierter checken.

 
Praxis-Tipp

Training der Betroffenen

Im Rahmen der Einführung von Management by Objectives ist das Training der Teilnehmer und hierbei insbesondere Ihrer Führungskräfte, die den "Motor des Systems" darstellen, eine der wichtigsten Aufgaben, denn was nützt ein geniales Konzept, wenn die Betroffenen es nicht anwenden können.

Deshalb setzen Sie mind. eintägige, für die Führungskräfte ggf. sogar zweitägige Trainings vor der Einführung an, bei denen Sie nicht nur das Konzept, sondern auch die Einbettung in die Führungstheorie und die Garanten für den Erfolg/Misserfolg in der Umsetzung thematisieren. Engagieren Sie dabei einen guten Trainer, der sich mit Führung, variabler Vergütung, Kommunikation und den dazugehörigen Problemfeldern auskennt. Nutzen Sie auch unsere Trainingsunterlage zum Thema Formulierung SMARTi Ziele.

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen festgestellt haben, dass die Führungskompetenz bei Ihren Führungskräften zu "schwach ausgeprägt" ist, sollten Sie vor Einführung zunächst einmal die Grundlagen legen, damit sie Ihre Führungskräfte nicht hoffnungslos überfordern. Das nachfolgende Beispiel zeigt ein modulares Programm, bei dem die Entwicklung und Einführung eines ZV-Systems in eine Führungskräfteförderung eingebaut wurde, die zum nachhaltigen Erfolg beitragen sollte:

Beispiel einer Führungskräfteförderung

Management by Delegation und Management by Objectives sind die Führungstechniken, die bei Leistungsbeurteilung und Zielvereinbarung nicht nur gehört sondern auch verstanden sein sollten. Beides sind Techniken, die nur im Rahmen eines guten Verständnisses von Mitarbeiterführung erfolgreich angewendet werden. Sie können das mit folgendem Bild vergleichen: wenn jemand noch keinen Führerschein hat, sollte man ihm nicht den Schlüssel für einen Sportwagen geben und µsagen: Nun fahr mal schön!

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    665
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    486
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    445
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    396
  • Sterbegeld
    351
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    325
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    307
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    305
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    302
  • Altersentlastungsbetrag
    254
  • Aufmerksamkeiten
    248
  • Vorsorgepauschale
    231
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    229
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    229
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    212
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    207
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    196
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    195
  • Vorgesetztenbeurteilung zielgerichtet durchführen / 9.5 Beurteilungsbogen für die Vorgesetztenbeurteilung
    183
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Rechtssicherheit: Crashkurs Arbeitsrecht für Führungskräfte
Crashkurs Arbeitsrecht für Führungskräfte
Bild: Haufe Shop

Dieser Crashkurs stellt das Arbeitsrecht speziell für Führungskräfte übersichtlich und leicht verständlich dar – vom Start in den Job über Personalgespräche und Umgang mit dem Betriebsrat bis hin zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.


Zieldefinition, Formulierung SMARTi Ziele
Zieldefinition, Formulierung SMARTi Ziele

Kurzbeschreibung Trainingsunterlage zur Gestaltung einer auf die betrieblichen Gegebenheiten angepassten Trainingseinheit zum Thema SMARTi Ziele. Formulierung SMARTi Ziele! Formulierung SMARTi Ziele! Musterdokument öffnen Der ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren