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Soziale Wohnraumförderung: Grundlagen der Förderung

Jörg Wilde
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Zusammenfassung

 
Überblick

Dieser Beitrag behandelt die grundsätzlichen rechtlichen und finanziellen Grundlagen der sozialen Wohnraumförderung. Details sind in den Beiträgen zu den einzelnen Bundesländern dargestellt.

Seit der Föderalismusreform von 2006 fallen wesentliche Aufgaben der sozialen Wohnraumförderung in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die meisten Bundesländer haben von der neuen Gesetzgebungskompetenz schon Gebrauch gemacht. Wo dies noch nicht stattgefunden hat, gilt das Bundesrecht als Rechtsgrundlage der sozialen Wohnraumförderung fort.

1 Grundlagen der Förderung

Zentrales Grundbedürfnis

Wohnen ist ein zentrales Grundbedürfnis, doch viele Haushalte – besonders in Ballungsräumen – kämpfen weiterhin mit der Herausforderung, bezahlbaren und angemessenen Wohnraum zu finden. Familien mit mehreren Kindern, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen sind davon häufig besonders betroffen. Gleichzeitig mangelt es oft an Wohnraum, der den Bedürfnissen dieser Gruppen entspricht.

Die soziale Wohnraumförderung setzt genau hier an: Sie unterstützt jene Haushalte, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt nicht selbst angemessen versorgen können. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, sei es in Form preiswerter Mietwohnungen oder durch die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum, insbesondere für Familien mit Kindern.

1.1 Unterstützung durch die soziale Wohnraumförderung

Maßnahmen

Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen:

  • Bereitstellung von günstigen Mietwohnungen
  • Unterstützung beim Erwerb selbst genutzten Wohneigentums
  • Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum
  • energetische Modernisierung von Bestandswohnungen

Zahlreiche Länder und Kommunen arbeiten daran, diese Ziele umzusetzen. Der Bund unterstützt die soziale Wohnraumförderung durch erhebliche Finanzhilfen, etwa für den Bau neuen Wohnraums oder die Modernisierung bestehender Gebäude. Diese Finanzhilfen sind an klare Vorgaben gebunden, die zwischen Bund und Ländern in sogenannten Verwaltungsvereinbarungen geregelt werden.

1.2 Finanzielle Förderung auf Rekordniveau

3,5 Milliarden EUR

Seit 2020 stellt der Bund zweckgebundene Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereit. Bis 2028 sollen insgesamt 21,65 Mrd. EUR investiert werden. Dazu gehören:

  • 3,15 Mrd. EUR für 2024
  • 3,5 Mrd. EUR jährlich ab 2025

Ein besonderer Fokus liegt auf Programmen für studentisches und junges Wohnen. Bereits 2023 führte dies zu einem deutlichen Anstieg geförderter Wohneinheiten – etwa 50.000 neue Sozialwohnungen wurden geschaffen. Insbesondere das Programm "Junges Wohnen" erzielte große Erfolge mit einem Plus von 135 % neuer Wohnheimplätze.

1.3 Voraussetzungen für die Förderung

Wohnberechtigungsschein

Um eine geförderte Wohnung beziehen zu können, ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Diesen erhalten Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Einkommensgrenzen und Vergabekriterien werden von den Bundesländern festgelegt. Auf die Erteilung des Scheins besteht ein rechtlicher Anspruch, jedoch nicht auf die Zuweisung einer Wohnung.

2 Zuständigkeit der Länder

Föderalismus

Seit der Föderalismusreform von 2006 liegt die Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung bei den Bundesländern. Sie gestalten Förderprogramme eigenständig und setzen regionale Schwerpunkte. Wo Bundesgesetze wie das Wohnraumförderungsgesetz nicht durch Landesrecht ersetzt wurden, bleiben sie weiterhin gültig.

Die soziale Wohnraumförderung ist ein wichtiger Bestandteil, um den sozialen Frieden zu sichern, wirtschaftliche Stabilität zu fördern und jedem das Recht auf angemessenes Wohnen zu ermöglichen. Mit der Bereitstellung finanzieller Mittel und der engen Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen wird daran gearbeitet, dieses Ziel nachhaltig zu erreichen.

Bundestagswahl

Die Wohnraumförderung ab 2025 wird maßgeblich von den politischen Prioritäten der neu gewählten Bundesregierung abhängen, die im Februar 2025 ins Amt tritt. Dennoch lassen sich auf Basis der bisherigen Planungen und Aussagen einige Eckpunkte absehen.

3 Fortführung der Finanzhilfen nach der Bundestagswahl

Themen der Förderung

Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 könnte es zu einer Neuausrichtung kommen. Themen, die dabei eine Rolle spielen könnten:

  • Klimaschutz: Ein verstärkter Fokus auf klimagerechten Wohnungsbau ist denkbar, insbesondere in Form von Förderprogrammen für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
  • Demografischer Wandel: Die Schaffung barrierefreien Wohnraums für ältere und behinderte Menschen könnte stärker in den Mittelpunkt rücken.
  • Förderung ländlicher Räume: Neben den Ballungsgebieten könnte auch der Ausbau von Wohnraum in strukturschwachen Regionen gefördert werden, um Abwanderung entgegenzuwirken.
  • Soziale Gerechtigkeit: Angesichts der steigenden Mieten könnten Programme zur Mietpreisbremse und zur weiteren Erhöhung von Sozialwohnungen forciert werden.

Die positive Entwicklung aus den Vorjahren (z. B. eine Steigerung der geförderten Wohneinheiten um 21 % in 2023) dürfte auch 2025 fortgesetzt werden, sofern die Finanzierung gesichert bleibt. Das Ziel, 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen pro Jahr zu schaffen, wird ein Gradmesser für den Erfolg der Wohnraumförderung unter der neuen Regierung sein.

4 Neuerungen im Bereich Wohnen ab 1. Januar 2025

Dynamisierung des Wohn...

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