Güllegase
Durch Ausgasungen von Flüssigmist (in Kellern unter Spaltenstellen oder in Lagerbehältern, aber auch in Biogasanlagen) oder anderen organischen Stoffen, die der Verrottung ausgesetzt sind (z. B. Tierkörpern), kann es zu folgenreichen und tragischen Unfällen kommen:
- Schwefelwasserstoff – ist besonders gefürchtet, weil hoch toxisch und in gefährlichen Dosen nicht mehr geruchsmäßig wahrnehmbar. Damit entfällt die Geruchswarnung (Faule-Eier-Gestank), die nur in sehr geringen und damit unkritischen Konzentrationen wirkt. Vergiftungen mit Schwefelwasserstoff führen schnell zum Tod oder zu irreversiblen Hirnschäden.
- Kohlendioxid wirkt erstickend durch Sauerstoffverdrängung und toxisch auf das Atemzentrum. Deswegen müssen mit CO2 Vergiftete mit Atemstillstand an der frischen Luft aktiv beatmet werden.
- Methan wirkt erstickend durch Sauerstoffverdrängung und ist explosiv (s. u.).
- Ammoniak wirkt erstickend und stark atemwegreizend, wird aber durch seinen stechenden Geruch vom Menschen gut erkannt und gemieden.
Methan und Ammoniak sind leichter als Luft, sodass eine gefährliche Anreicherung durch ausreichende Lüftungsöffnungen bei freier Lüftung verhindert werden kann. Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff sind hingegen schwerer als Luft und bilden daher "Seen" über Lagerstätten, die mit Gebläseunterstützung abgelüftet werden müssen.
Besonders gefährliche Situationen entstehen dann, wenn Güllelager oder andere Ablagerungen organischen Materials (die sich auch bei Betriebsstörungen, wie Verstopfungen in Rohrleitungen, bilden können) aufgerührt werden und damit schwallartig Gase freigesetzt werden können. Das kann so schnell und unerwartet geschehen, dass Menschen in der Nähe dabei zu Tode kommen, bevor das Problem überhaupt erkannt wurde. Daher ist hier Aufklärung und Unterweisung für alle erforderlich, die sich auf dem Betriebsgelände aufhalten (ggf. auch Kinder, Bewohner von Mietwohnungen, Pensionspferdebesitzer u. a.).