Für Selbstständige und Gewerbetreibende bzw. Unternehmen gibt es grundsätzlich ein Wahlrecht bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.
Abschreibungsverfahren geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)
Es kann zwischen den folgenden Abschreibungsverfahren gewählt werden:
- Bei Anschaffungskosten bis 250 EUR: Sofortabschreibung
- Bei Anschaffungskosten zwischen 250,01 EUR und 800 EUR: Wahlweise Sofortabschreibung (