Achtung! Überprüfung wird fällig

Die DIN 14096 fordert auch, dass die Überprüfung und Aktualisierung durch eine fachkundige Person erfolgt.
Rechtliche Grundlagen für Brandschutzordnungen
Die Regeln für das Erstellen von Brandschutzordnungen sind in der DIN 14096 festgelegt.
Weitere Rechtsgrundlagen sind zu finden in der Muster-Industriebaurichtlinie, der DGUV-R 100-001 (bisher BGR A1) und der DGUV-I 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" (bisher BGI 560).
Außerdem wird in einigen Landesbauvorschriften für Gebäude besonderer Art und Nutzung eine Brandschutzordnung gefordert, z. B. in den Verkaufsstätten- oder Versammlungsstättenverordnungen.
Aufbau und Inhalt einer Brandschutzordnung
Die 3 Teile der Brandschutzordnung sprechen unterschiedliche Personenkreise an. Teil A beinhaltet allgemeine Informationen an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten – also auch Betriebsfremde. Dieser Teil ist an zentralen Stellen des Gebäudes gut sichtbar auszuhängen.
Teil B richtet sich an alle Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens und enthält genaue, betriebsinterne Vorgaben und Verhaltensregeln zum Brandschutz. Teil C richtet sich an Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen, z. B. eine betriebsinterne Löschgruppe oder Führungskräfte.
Mustervorlage für eine Brandschutzordnung
Eine Mustervorlage für eine Brandschutzordnung von Haufe finden Sie hier. Sie entspricht den Vorgaben der DIN 14096 und kann um weitere interne Angaben ergänzt werden.
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